Sky Magic - Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sky MagicFrederic Sturm
Waldhornstrasse 4
80997 München
Stand 17. Mai 2012
1. Allgemeines
1.1 Sky Magic, Frederic Sturm, Waldhornstrasse 4, 80997 München wird nachfolgend "Sky Magic" genannt.
1.2 Unsere Kunden, Geschäftspartner, Auftraggeber, Käufer und Käuferinnen werden nachfolgend "Aufraggeber" genannt.
2. Geltung, Zustandekommen des Vertrags
2.1 Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Sky Magic und dem Auftraggeber gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung durch den Auftraggeber gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, auch wenn Sky Magic diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
2.2 Besondere Vereinbarungen mit einzelnen Kunden oder für einzelne Aufträge, haben Vorrang vor den Bestimmungen dieser AGB und bedürfen der Schriftform.
2.3 Auf eine Bestellung des Auftraggebers hin kommt ein Vertrag erst mit der Auftragsbestätigung durch Sky Magic zustande.
2.4 Eine Übertragung der vertraglichen Rechte des Auftraggebers, gleich welcher Art, auf Dritte, bedarf der schriftlichen Zustimmung von Sky Magic. 2.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der AGB im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die AGB mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die AGB als lückenhaft erweisen.
3. Preise, Zahlungsbedingungen
3.1 Von uns angegebene Preise verstehen sich, soweit nicht anders gekennzeichnet, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
3.2 Rechnungsbeträge werden mit Zugang der Auftragsbestätigung beim Auftraggeber fällig. Die Bezahlung erfolgt per Rechnungsstellung die nach Zugang ohne Abzug zu begleichen ist, andere Zahlungsmöglichkeiten sind mit Sky Magic vorab schriftlich abzustimmen.
3.3 Eigentumsvorbehalt: Bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages bleiben gelieferte Leistungen und Produkte ausnahmslos Eigentum von Sky Magic, Frederic Sturm.
3.4 Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen, bestrittenen aber entscheidungsreifen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Käufer steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu.
4. Flugdienstleistungen
4.1 Angebots- und Auftragsgrundlagen
4.1.1 Angebote von Sky Magic werden in der Regel auf der Basis der Leistungsdaten des betreffenden Hubschraubermusters in Meereshöhe (MSL/NM) unter der Annahme der "Internationalen Standardatmosphäre" (ISA) erstellt. Sie gelten jeweils vorbehaltlich der Verfügbarkeit des angebotenen Hubschraubers zum Zeitpunkt der Auftragserteilung.
4.1.2 Der Auftraggeber erkennt an, dass die Leistungsdaten eines Hubschraubers von veränderlichen Bedingungen der Atmosphäre abhängig sind. Es gelten die am Tage der Flugdurchführung gemessenen Daten der Atmosphäre für die Rechnungslegung. Insoweit sind Flugzeiten und Flugpreise unserer Angebote Richtpreise. Zur Berechnung kommen die tatsächlichen Betriebszeiten des Helikopters in Minuten, vom ersten Drehen bis zum Stillstand des Rotors (Blockzeit) zu dem angebotenen Satz. Fest- und Pauschalpreise beinhalten nur die Kosten, die Sky Magic absehbar berechnen kann. In jedem Fall werden Kosten und Gebühren der Genehmigungsbehörde, Flughafen- und Lande/Abstellgebühren, sowie die von den Genehmigungsbehörden im Einzelfall geforderten Versicherungsabschlüsse zusätzlich und gesondert berechnet.
4.1.3 Ändern sich wesentliche Kalkulationsgrundlagen zwischen Angeboterstellung und Auftragsausführung oder während der Dauer eines laufenden Auftrags (z. B. Treibstoffpreise), so kann Sky Magic einen angemessenen Mehraufwand berechnen.
4.1.4 Sky Magic haftet nicht für Leistungsstörungen aufgrund technischer Störungen am Luftfahrzeug oder an Sondergerätschaften, Wetterbedingungen, gesetzlicher Regelungen, behördlicher Entscheidungen, Ausfall von Piloten und sonstigem notwendigen Personal, Flugunfällen, Naturkatastrophen, anderweitige Fälle höherer Gewalt, sowie alle außerhalb des Machtbereiches von Sky Magic liegender Umstände, sofern diese nicht von Sky Magic zu vertreten sind, die den vereinbarten Flug nicht zulassen. Falls solche Störungen einer Leistung zum vereinbarten Zeitpunkt entgegenstehen, entfällt für Sky Magic die Leistungspflicht. Die Leistungspflicht für Sky Magic erlischt mit dem Zeitpunkt des Eintretens der Störung.
4.1.5 Im Falle einer Störung nach 4.1.4 ist Sky Magic berechtigt, den Auftrag nach Beendigung der Störung durchzuführen. Die Ablehnung der Auftragsdurchführung wegen Verspätung aus den in 4.1.4 genannten Gründen ist durch den Auftraggeber nicht möglich. Sky Magic verpflichtet sich, in derartigen Fällen die eingetretenen Behinderungen mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln baldmöglichst zu beseitigen, wobei der Auftraggeber die ihm zumutbare Unterstützung zu leisten hat.
4.1.6 Wenn eine Störung nach 4.1.4 und 4.1.5 die zumutbare Zeit überschreitet, so kann der Auftraggeber zurücktreten. Sky Magic steht dann die Berechnung der bis zum Eintritt der Behinderung entstandenen Kosten, Flugkosten und sonstige Kosten, sowie den Kosten für den Rückflug zum Standort des Hubschraubers zu. Andere gegenseitige Ansprüche sind in solchen Fällen ausgeschlossen.
4.2 Durchführung
4.2.1 Sky Magic ist berechtigt, alle Aufträge nach eigenem Ermessen mit eigenem oder angemietetem Fluggerät und Luftfahrtpersonal durchzuführen. Die Wahl des Einsatzgerätes steht Sky Magic frei.
4.2.2 Die Firma Sky Magic behält sich das Recht vor, bei Nicht-Verfügbarkeit des vorgesehenen Helikopters, einen anderen Helikopter einzusetzen, der in den einsatzspezifischen Anforderungen höher- oder gleichwertig ist.
4.2.3 Sky Magic ist berechtigt Aufträge an Subunternehmer weiterzugeben.
4.2.4 Ausführende Luftfahrtunternehmen bei Passagier- und Frachtflügen sind:
Heliteam Süd, Bürgermeister - Graf - Ring 10, 82538 Geretsried /Gelting, AOC D - 303
5. Luftaufnahmen
5.1 Lieferung, Versand
5.1.1 Die Lieferung der Luftbilder erfolgt an die vom Auftraggeber angegebene Lieferadresse. Der Versand erfolgt über einen Paket- oder Postdienst. Der Auftraggeber trägt die Liefer- und Versandkosten.
5.1.2 Digitale Versionen von Luftbildern werden grundsätzlich in den Dateiformaten TIFF oder JPEG auf CD-R, DVD-R oder BD-R ausgeliefert.
5.1.3 Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung von Sky Magic an den Paket-, Postdienst oder Spediteur übergeben wurde.
5.2 Urheberrecht
5.2.1 Das Urheberrecht an von Sky Magic hergestellten Luftbildern liegt nach den Bestimmungen des Urheberrechtsgesetz bei Sky Magic, Frederic Sturm.
5.3 Nutzungs- und Verwertungsrechte
5.3.1 Dem Auftraggeber werden an von uns erworbenen Luftaufnahmen, sofern nichts anderes vereinbart, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungs-, Verwertungs-, Verbreitungs-, Veröffentlichungs-, Vorführ-, Ver-, Bearbeitungs- und Senderechte, an den erworbenen Bildern für alle bislang bekannten Nutzungsmöglichkeiten übertragen, Lizenzgebühren für alle bislang bekannten Verwendungsmöglichkeiten fallen nicht an.
5.3.2 Sky Magic behält das Recht, die Luftbilder im Rahmen der Eigenwerbung für Sky Magic zu nutzen und zu verwerten.
5.3.3 Ein Weiterverkauf der erworbenen Luftaufnahmen bedarf der schriftlichen Genehmigung von Sky Magic und kann von weiteren Lizenzgebühren abhängig gemacht werden.
5.3.4 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Beauftragung von Sky Magic mit der Erstellung von Luftbildern berechtigt ist, und stellt Sky Magic von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.
5.3.5 Der Auftraggeber achtet bei der Ausübung der ihm von Sky Magic übertragenen Rechte an den erworbenen Luftbildern, insbesondere bei der Bearbeitung der Luftbildaufnahmen möglicherweise vorhandene Rechte Dritter, und stellt Sky Magic von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.
5.3.6 Die Nutzungs- und Verwertungsrechte gelten bis zur vollständigen Bezahlung der betroffenen Aufnahmen als nicht übertragen.
6. Bedingungen für die Vermittlung von Rundflugtickets
6.1 Endverbraucher
6.1.1 Abweichend von 3.1 werden die Preise für Rundflugtickets, soweit nicht anders gekennzeichnet, zur besseren Transparenz inkl. MwSt. angegeben.
6.1.2 Abweichend von 3.2 sind verschiedene Zahlungsarten möglich, die Zahlung des Kaufpreises ist grundsätzlich sofort und ohne Abzug zu tätigen.
6.2 Flugtickets
6.2.1 Sky Magic bietet Flugtickets in Form von Wertgutscheinen an, die zum Erhalt eines Beförderungsvertrages mit dem ausführenden Luftfahrtunternehmen berechtigen.
6.2.2 Flugtickets können an von Sky Magic vorgegebenen Terminen und Orten gegen die entsprechende Leistung eingelöst werden.
6.2.3 Flugtickets sind ab Kaufdatum 1 Jahr gültig.
6.2.4 Sky Magic akzeptiert im Regelfall auch Tickets die nach 6.2.3 nicht mehr gültig sind, ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.
6.3 Terminvereinbarung
6.3.1 Sky Magic stellt auf der Webseite www.magic.aero oder per Telefon aktuelle Terminoptionen zur Einlösung der Flugtickets zur Verfügung. Diese sind bereits vor einem Ticketkauf einsehbar.
6.3.2 Nach Anmeldung zu einem Termin ist dieser für den Auftraggeber bindend.
6.3.3 Sobald Sky Magic genügend Anmeldungen vorliegen und der Termin voraussichtlich stattfindet, erhält der Auftraggeber hierüber eine Bestätigung per Email oder Telefon, bei der auch der Abflugzeitpunkt festgelegt wird.
6.3.4 Bei Fragen wird dem Auftraggeber dringend eine telefonische Rückversicherung empfohlen.
6.4 Rücktritt durch den Auftraggeber
6.4.1 Beim Kauf eines Tickets durch Fernabsatz, hat der Auftraggeber nach § 355 BGB das Recht, binnen 2 Wochen ohne Begründung den Kauf kostenlos zu widerrufen. Dieses Rücktrittsrecht erlischt mit der Vereinbarung eines festen Flugtermins.
6.4.2 Der Auftraggeber kann auch nach Ablauf eines Widerrufsrechts nach 6.4.1 jederzeit vor Antritt des Fluges vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall hat Sky Magic Anspruch auf Einbehaltung von Stornogebühren nach 6.4.3.
6.4.3 Stornogebühren in Prozent des Ticketpreises:
35%: Nach Vertragsabschluss (gegebenenfalls nach Ablauf des Widerrufsrechts nach 6.4.1)
50%: Nach Terminvereinbarung nach 6.3.2
100%: Innerhalb von 24 Stunden vor dem geplanten Abflug, bei Nichterscheinen zum Termin (No Show), oder sobald der Helikopter zum Anflug zur Event-Location gestartet ist.
6.5 Rücktritt durch Sky Magic
6.5.1 Sky Magic ist zu jedem Zeitpunkt berechtigt, vom Kaufvertrag über ein Flugticket mit dem Auftraggeber zurückzutreten.
6.5.2 Im Falle von 6.5.1 hat der Auftraggeber das Recht auf sofortige Rückerstattung des vollen Kaufpreises
6.5.3 Für nicht mehr gültige Tickets nach 6.2.3 besteht kein Recht auf Rückerstattung des Kaufpreises.
6.6 Umbuchung / Terminverschiebung durch den Auftraggeber
6.6.1 Eine Umbuchung / Verschiebung eines nach 6.3.2 vereinbarten Termins ist bis zu 14 Tagen vor dem Termin kostenlos möglich.
6.6.2 Umbuchungen innerhalb von 14 Tagen vor einem Termin sind aufgrund der notwendigen Planung nicht möglich. Sky Magic kann in Ausnahmefällen diese Möglichkeit dennoch anbieten und gegebenenfalls von einer Aufwandsentschädigung abhängig machen.
6.7 Zustandekommen eines Flugtermins
6.7.1 Das Zustandekommen eines Termins ist von der Anzahl der Anmeldungen abhängig. Flüge finden nur mit voll besetztem Hubschrauber statt. Sky Magic kann vereinbarte Termine aus diesem Grund, sowie weiteren Planungsgründen im Rahmen einer angemessenen Frist absagen.
6.7.2 Ist die Durchführung eines Fluges aufgrund von Faktoren nach 4.1.4 unmöglich, kann die Durchführung auch kurzfristig abgesagt werden. Ein Anspruch auf Erstattung von Kosten (wie z.B. der Anfahrt) des Auftraggeber besteht in diesem Fall nicht.
6.7.3 Betroffene Ticketinhaber können in Fällen von 6.7.1 und 6.7.2 kostenfrei einen neuen Termin vereinbaren.
6.8 Durchführung
6.8.1 Die Sitzplatz-Verteilung hängt von Faktoren der Flugsicherheit ab und wird vom Piloten entschieden. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Sitzplatz, es sei denn, dies war explizit Bestandteil des Vertrags.
6.8.2 Den Anweisungen der Crew von Sky Magic ist Folge zu leisten.
6.8.3 Bei Nichtbeachtung der Anweisungen, Verhalten das die Sicherheit beeinträchtigt, oder anderen vom Piloten im Sinne der Flugsicherheit zu ermessenden Faktoren, steht es Sky Magic frei, den Transport im Helikopter zu verweigern. In diesem Fall verfällt das Ticket ohne Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises.
6.8.4 Ist der Auftraggeber zum vereinbarten Zeitpunkt nicht anwesend, gilt sein Flugticket als eingelöst und verfällt.
6.8.5 Alle Flüge werden von zugelassenen, Luftfahrtunternehmen durchgeführt, in der Regel ist dies bei Rundflügen von Sky Magic:
Heliteam Süd, Bürgermeister - Graf - Ring 10, 82538 Geretsried/Gelting, AOC D - 303
7. Mängelansprüche, Haftungsbegrenzung
7.1 Mängelansprüche
7.1.1 Tritt an den von Sky Magic gelieferten Luftbildern ein Mangel auf, wird Sky Magic diesen innerhalb angemessener Zeit nach ihrer Wahl entweder beseitigen oder die beanstandeten Bilder von Neuem mangelfrei erbringen (insgesamt Nacherfüllung).
7.1.2 Schlägt die Nacherfüllung fehl, insbesondere weil der Mangel trotz Beseitigungsversuchen nicht behoben wird, die Nacherfüllung sich unzumutbar verzögert oder unberechtigt abgelehnt wird, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder mindern.
7.1.3 Der Auftraggeber teilt Sky Magic offenkundige Mängel schriftlich oder per E-Mail innerhalb einer Frist von vier Wochen nach dem Zeitpunkt mit, an dem er den Mangel feststellte. Unterlässt der Auftraggeber diese Mitteilung, erlöschen seine Mängelansprüche vier Wochen nachdem er den Mangel feststellte. Dies gilt nicht bei Arglist von Sky Magic.
7.1.4 Mängelansprüche verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
7.2 Haftungsbegrenzung
7.2.1 Die Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen richten sich nach dieser Regelung.
7.2.2 Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von Sky Magic oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Sky Magic beruhen, haftet die Sky Magic unbeschränkt.
7.2.3 Bei den übrigen Haftungsansprüchen haftet Sky Magic unbeschränkt nur bei Nichtvorhandensein der garantierten Beschaffenheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auch ihrer gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten. Sky Magic haftet für das Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen nur im Umfang der Haftung für leichte Fahrlässigkeit nach 7.2.4.
7.2.4 Für leichte Fahrlässigkeit haftet Sky Magic nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung auf die Auftragssumme beschränkt. Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre es sei denn, es liegt eine der Voraussetzungen nach 7.2.2 oder 7.2.3 vor.
7.2.5 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
8. Schlussbestimmungen
8.1 Sky Magic speichert im Rahmen der Geschäftsbeziehung die ihr bekannt gewordenen und für die Vertragserfüllung erforderlichen Daten des Auftraggebers. Diese Daten werden nur zum Zwecke der Vertragserfüllung verwendet.
8.2 Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
8.3 Erfüllungsort ist München.
8.4 Gerichtsstand ist der Firmensitz von Sky Magic, München.
© 2012 by Sky Magic - Frederic Sturm